AGB

1.) Geltungsbereich

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt, und der

Lars Binnebößel
Osterfeldstraße 19
45886 Gelsenkirchen

USt-IdNr. gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE301754920

nachfolgend Auftragnehmer genannt, der Vertrag zustande.

1.1) Die Fotoproduktion sowie die Vergabe bzw. Erteilung von Bildrechten erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die Erstellung individueller Bildproduktionen nach Maßgabe des zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

1.2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.3) Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen für die Wirksamkeit ausnahmslos die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.

1.4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Vertragsklausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2.) Erstellung und Lieferung der Panorama- und Hotspot-Fotografie

2.1) Angebote des Auftragnehmers gelten als unverbindlich. Ein verbindlicher Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt erst durch eine schriftliche Beauftragung des Auftraggebers sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

2.2) Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer für die Bildproduktion nur solche Locations anbieten, zu deren Darstellung der Auftraggeber berechtigt ist und er gewährleistet, dass dort nur Fotos gemacht werden, ohne dass Rechte Dritter verletzt werden können.

2.3) In dem Fall das für die Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer der Einsatz eines Dritten notwendig ist, erhält der Auftragnehmer die Bevollmächtigung durch den Auftraggeber, die entsprechenden Leistungsverpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

2.4) Der Auftragnehmer stellt die produzierten Arbeitsergebnisse in einem Onlinebereich dem Auftraggeber zur Abnahme zur Verfügung. Die Arbeitsleistung ist abgenommen, sobald der Auftraggeber den vorgelegten Arbeitsentwurf online freigegeben hat. Der Auftraggeber hat keine Erlaubnis vom Auftragnehmer nicht abgenommene Arbeitsergebnisse für seine Zwecke zu verwenden.

2.5) Mängel müssen durch den Auftraggeber schriftlich erfolgen und müssen spätestens eine Woche nach Bereitstellung in dem Onlinebereich eingegangen sein. Nach Verstreichen dieser Frist gelten die Arbeitsergebnisse als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

3.) Preise und Zahlung

3.1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot oder Bestellformular oder Online angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Die Entgelte setzen sich insbesondere aus Leistungskosten für die Bildproduktion entweder als vereinbarte Stunden- bzw. Tagessätze oder als Pauschalpreise für Panorama- und Hotspotfotografie, Nebenkosten und Gewerbesteuern zusammen.

3.2) Zu den Leistungskosten hat der Auftraggeber zusätzliche Nebenkosten zu erstatten, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Leistungsdurchführung entstehen, wie z.B. Transportkosten von für Hotspotfotos verwendete Produkte, evtl. separate Mietkosten für Spezialhardware, Fotomodelle oder Reisekosten.

3.3) Der Auftragnehmer behält sich eine Änderung dieser für die Angebotskalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Preisänderung rechtzeitig bekannt geben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Auftragsauflösung erklären, ansonsten gilt die Preisänderung als vereinbart.

3.4) Die Leistungskosten der Bildproduktion sind sofort bei Ablieferung der produzierten Bilder fällig. Wurde zwischen den Parteien eine Teillieferung vereinbart, ist eine entsprechende Teilzahlung für die gelieferte Teilleistung fällig. Bei einer Bildproduktion die sich über einen längeren Zeitraum streckt, kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend des geleisteten Produktionsaufwandes verlangen. Die Produktionsware sowie deren Nutzungsrecht bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

3.5) Gerät der Auftraggeber mit geschuldeten Zahlungen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über den jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.

3.6) Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf der Auftraggeber aufrechnen bzw. ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

3.7) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.

3.8) Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen auf weitere laufende Dienstleistungsaufträgen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden.

4.) Nebenkosten und Reisekosten bei Panorama-Fotografie

4.1) Nebenkosten (BackOffice, Bürobedarf, interne Vor- und Nachbereitung) sind Bestandteil der Paketpreise der Panorama-Produkte Level 1 bis 4 und werden nicht gesondert vergütet. Bei Individualprojekten werden die zu berechnenden Nebenkosten in dem Angebot mit aufgeführt.

4.2) Reisekosten für Panoramen Projekte im Umkreis vom Projektdurchführungsort bis zu 20 Kilometer Luftlinie zum Auftragnehmer, sind in den Paketpreisen der Panorama-Produkte Level 1 bis 4 enthalten. Die hierbei anfallenden Reisezeiten sind ebenfalls in den Paketpreisen der Panorama-Produkte Level 1 bis 4 enthalten.

4.3) Der Auftragnehmer rechnet an den Auftraggeber Reisekosten und Reisezeiten für Projekte im Umkreis vom Projektdurchführungsort größer als 20 Kilometer Luftlinie mit €0,30 pro Kilometer zum Auftragnehmer ab. Abgerechnet werden Mehraufwendungen bei Projekten über mehr als einen Tag für die Verpflegung in Höhe der gesetzlich geregelten Pauschbeträge, Unterbringungskosten auf Einzelbelegnachweis sowie alle übrigen Reisekosten nur in Höhe der tatsächlich angefallenen, geschäftlich notwendigen Aufwendungen basierend auf Einzelbelegnachweisen. Die hierbei anfallenden Reisezeiten werden durch den Auftragnehmer erfasst und mit €50,00 pro angefallener Stunde oder auf Wunsch als Tagespauschale mit dem Auftraggeber abgerechnet.

4.4) Zu den weiteren erstattungsfähigen Reisekosten auf Basis der Einzelbelegnachweise gehören Parkgebühren, Kosten für Straßenbenutzung/Maut, Mietwagen nebst Kraftstoffkosten sowie Auslagen für sonstige Betriebsstoffe, Flugreisen nebst Flughafen/-Sicherheitsgebühren und Bahnreisen.

5.) Aufbewahrung

5.1) Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Auftragnehmer zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Auftragnehmer hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 6.1 als erteilt.

5.2) Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB-Stick, CD-ROM, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

5.3) Der Auftragnehmer wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von 3 Monaten archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu.

6.) Nutzungsrechte

6.1) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Auftragnehmer zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen.

6.2) Die vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte bedürfen für die Übertragung und Einräumung an Dritte eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.

6.3) Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Auftragnehmer bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

6.4) Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Auftragsentgelts und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung erfolgt.

7.) Schutzrechter Dritter

7.1) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass Rechte Dritter im Rahmen der vertragsgemäßen Erstellung der Panorama- und Hotspotfotos durch den Auftragnehmer nicht verletzt werden können. Der Auftraggeber stell den Auftragnehmer bei Verstößen gegen diese Pflicht von allen Ansprüchen – auch der einer etwaigen Rechtsverteidigung – frei.

7.2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung der produzierten Bilder. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Art der Nutzung keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

8.) Haftung

8.1) Ansprüche auf Schadenersatz des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8.2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer jeglichen Schaden zu ersetzen, der dieser daraus entsteht, dass Rechtsansprüche von Dritten hinsichtlich des überlassenen Materials gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

9.) Mehrwertsteuer

9.1) Alle in dieser vertraglichen Bedingung genannten Vergütungen und Gebühren verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und werden nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.

10.) Hinweis gemäß § 33 BDSG

Name und Anschrift des Auftraggebers – sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten – werden in automatisierten Dateien und auf Servern gespeichert. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden, persönlich nur bei vorherigem Termin:

Lars Binnebößel
Osterfeldstraße 19
45886 Gelsenkirchen

Tel: 0209 1717 7982
Fax: 0209 9889 4598

E-Mail: info@lb249.de

Mein Kundendienst ist werktags Montag bis Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr telefonisch sowie jederzeit per Fax oder per E-Mail erreichbar.

11.) Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

11.1) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der in Bezug genommenen Anlagen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich, an der Vereinbarung einer Regelung mitzuwirken, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst weitgehend zur Geltung bringt und diese ersetzt.

11.2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

11.3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

11.4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts (USG).

11.5) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

11.6) Gerichtsstand ist Bochum

11.7) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen. Der Auftragnehmer lehnt grundsätzlich Abmahnungen ab, die ohne vorherigen Kontakt- und Aufklärungsversuch sittenwidrig und vorschnell an uns gestellt werden.

11.8) Die AGB haben den Stand vom 07.09.2019.